Fluggastrechte & Entschädigung

Bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004. Nutzen Sie das Antragsformular Ihrer Fluggesellschaft, um Ihren Anspruch geltend zu machen.

Ausführliche Informationen zu Ihren Fluggastrechten in der EU finden Sie auch auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union hier.