Unsere Reisebedingungen basieren auf der vom Kartellamt genehmigten Empfehlung des Deutschen Reisebüroverbandes (DRV). Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen zum Pauschalreisevertrag (§§ 651a ff. BGB in der jeweils gültigen Fassung). Die folgenden Hinweise und Bedingungen werden von Ihnen mit Ihrer Buchung anerkannt. Abweichungen (z. B. Storno-/Umbuchungskosten) in den jeweiligen Reiseausschreibungen bzw. Rechnungen haben Vorrang.
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden.
1.2 Der Anmelder haftet neben dem Teilnehmer gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Personen.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für den Reisenden und für uns dann verbindlich, wenn der Reisende nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
2.1 Innerhalb von einer Woche nach Rechnungserhalt ist eine Anzahlung von 25 % pro Person zu leisten, sofern nicht in den Reiseausschreibungen oder auf der Rechnung ein höherer Betrag (= Stornobetrag) aufgeführt ist. Andernfalls sind wir berechtigt, die Buchung zu stornieren. Der Restbetrag muss mindestens vier Wochen vor dem Datum der Abreise auf einem unserer Konten gutgeschrieben sein. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingegangen sein, behalten wir uns das Recht vor, eventuell anfallende Kosten (Kurier, Hinterlegungsgebühren usw.) in Rechnung zu stellen.
2.2 Bei langfristigen Buchungen:
a) Zahlungen per Scheck müssen 3 Wochen vor Abflug bei uns
eingegangen sein.
b) Zahlungen per Überweisung müssen 4 Wochen vor Abflug ausgeführt
werden - bitte beachten Sie den Bankweg, der ca. 4-6 Werktage in Anspruch
nimmt. Ausnahme: Sie faxen uns einen bestätigten, d. h. von der Bank
abgestempelten, leserlichen und mit dem Vermerk „Überweisung
durchgeführt" (Eingangsstempel der Bank ist nicht ausreichend!)
versehenen Einzahlungsbeleg.
c) Zahlung per Bankabbuchung.
2.3 Bei kurzfristigen Buchungen:
a) Bareinzahlung auf eines unserer Konten (bitte leserlich mit
Druckschrift oder Schreibmaschine ausgefüllt). Diese
Empfangsbestätigung der Bank bitte durchfaxen.
b) Telegrafische Überweisung mit telefonischem Avis.
c) Bankabbuchung (nur bei entsprechender vorliegender
Bankbürgschaft).
2.4 Der Besteller ist für die Zahlung des Rechnungsbetrages vorleistungspflichtig. Wir sind berechtigt, unsere Leistung von der vorherigen Rechnungszahlung abhängig zu machen. Alle etwa getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich einer besonderen Form der Aushändigung oder Übermittlung von Flugscheinen oder sonstigen Leistungsberechtigungspapieren (Voucher) stehen unter dem grundsätzlichen Vorbehalt der vorherigen Rechnungszahlung.
2.5 Lieferzeit und Gefahrenübergang: Wir erfüllen unsere Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung der Flugscheine bzw. sonstiger Leistungsberechtigungspapiere in unseren Geschäftsräumen. Werden die Unterlagen auf Wunsch des Bestellers von uns an den Besteller zum Versand gebracht, so trägt der Besteller das Transportrisiko. Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten der Versendung selbst tragen. Für Verzögerungen während der Beförderung übernehmen wir keine Haftung.
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung oder aus den Angaben in der Reisebestätigung.
3.2 Unsere angebotenen Flüge werden je nach Zielort als Linienflug oder Sonderflug durchgeführt. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften sind verbindlich.
3.3 Sonderwünsche: Kann entgegen der Bestätigung ein Sonderwunsch durch den Leistungsträger nicht erfüllt werden, so erstatten wir einen evtl. bezahlten Zuschlag zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
3.4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch nimmt, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn ihr behördliche, gesetzliche oder tarifliche Vorschriften entgegenstehen oder wenn die nicht in Anspruch genommene Leistung unerheblich ist. Wir sind berechtigt, 20 % (mindestens 40,- €) des vergüteten Betrages als Bearbeitungsgebühr einzubehalten.
4.1 Einen notwendig werdenden Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes, des Flugplanes, eine Umwandlung von Non-Stop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandungen bzw. Umsteigeflüge behalten wir uns vor.
4.2 Der Besteller ist verpflichtet, die durch uns empfangenen Leistungsunterlagen unverzüglich auf ihre Mangelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu rügen. Abweichungen der Leistungsdaten gegenüber dem Inhalt der von uns bestätigten Leistung gelten als genehmigt, wenn eine schriftliche Rüge nicht innerhalb von drei Tagen bei uns eingeht.
4.3 Sollten wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können, werden wir Sie von den Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern uns das möglich ist und die Änderung nicht lediglich geringfügig ist.
4.4 Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich gebuchten Leistung.
4.5 Bei den von uns angebotenen Preisen für Linienflüge bleiben Änderungen des ausgeschriebenen und auch mit der Buchung bestätigten Preises vorbehalten, wenn sich insbesondere Änderungen der Währungsparitäten, der Steuern und Gebühren (z. B. Kerosinzuschläge, sonstige Gebühren) und Verkaufspreise der Fluggesellschaften oder eingeschalteter Agenturen ergeben, andere unvorhersehbare Ereignisse eintreten oder wenn behördlich festgelegte oder genehmigte Tarife geändert werden.
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang innerhalb der üblichen Geschäftszeit (Mo-Fr 9-18 Uhr) bei uns. Im Falle eines Rücktritts vom Reisevertrag steht uns ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen zu. Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen bei Rücktritt alle uns von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Als Anmelder steht Ihnen nach deutschem Recht der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist.
Soweit bei den einzelnen Reiseausschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren bei:
5.2 Vermittlung von Linienflügen
a) zu Normaltarifen: Gemäß den IATA-Richtlinien. Zuzüglich berechnen
wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € p. P.
b) zu Sondertarifen (Linienflüge): vor Flugscheinausstellung
55,- € p. P.; nach Flugscheinausstellung 105,- € bis 250,- € p. P.;
bei No-Show zusätzlich je nach Fluggesellschaft 150,- € bis
350,- € p. P.
c) bei speziellen Tarifen (z. B. Frühbucher-Tarife etc.) können die
Stornokosten nach Flugscheinausstellung bis zu 100 % betragen.
d) bei Buchungen zu besonderen Terminen (z. B. Weihnachten, Ostern,
andere Ferienzeiten) behalten wir uns bei Stornierung vor
Flugscheinausstellung höhere Stornogebühren als unter b) angegeben
vor.
5.3 Anschlussarrangements einschl. Flugpauschalreisen:
a) Unterkünfte/Hotels: Bei Rücktritt erheben wir in jedem Fall
50,- € je Vorgang; ab 7 Tage vor Reiseantritt 50,- € + 1
Übernachtung; bei Nichtantritt der Reise 100 % der
Übernachtungskosten.
b) Gruppenreisen: Bei Gruppenreisen können besondere
Rücktrittskosten berechnet werden. Wird durch den Rücktritt die
Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die Rücktrittskosten
100 %.
5.4 Umbuchungen: Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen alle uns bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Für Umbuchungen oder Änderungen von Linienflügen werden vor Ticketausstellung 40,- € pro Person berechnet. Für alle anderen Angebote werden bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 60,- € pro Person berechnet. Spätere Umbuchungen oder Änderungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben angegebenen Bedingungen bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
Wir können von der Reise zurücktreten:
a) wenn Umstände eintreten, die den Rücktritt erforderlich machen
und wir diese nicht zu vertreten haben (z. B. auch bei
Preisänderungen durch die Fluggesellschaften bei ausschließlicher
Flugvermittlung durch uns);
b) bei außergewöhnlichen Umständen: wenn die Durchführung der Reise
infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer,
außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt
wird.
7.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung der angegebenen Reisedienstleistungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
7.2 Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person, unsere Haftung ist hier aber gemäß Ziffer 7.3 beschränkt.
7.3 Beschränkung der Haftung
a) Vertragliche Haftungsbeschränkung: Unsere reisevertragliche
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden
ist, oder soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
b) Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Ein Anspruch auf Schadenersatz
gegen uns ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund
nationaler oder ausländischer gesetzlicher Vorschriften, die auf die
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Bei Körperschäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, gilt diese Haftungsbeschränkung nicht.
7.4 Fremde Beförderungsleistungen: Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden. Werden die Flüge mit Linienfluggesellschaften durchgeführt und erhält der Reisende dafür einen entsprechenden Beförderungsausweis, so vermitteln wir insoweit Fremdleistungen und treten nur als Buchungsagent auf. Nicht wir haften für die Erbringung der Beförderungsleistung, sondern das befördernde Unternehmen. Die Haftung der Luftverkehrsgesellschaften basiert auf deren verbindlichen Beförderungsbedingungen sowie den zwingenden Vorgaben des Montrealer Übereinkommens und der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Reisegepäck: Schäden am Reisegepäck oder Zustellungsverzögerungen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Diese Anzeige ist Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft. Wir haften dafür nicht.
Verspätungsschäden: Eine Haftung für Verspätungsschäden ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, Anschlussmaschinen abzuwarten. Die sich aus dem Versäumen des Anschlusses (z. B. wegen Nebel) ergebenden Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Reisenden.
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Sollte wider Erwarten Grund zu Beanstandungen bestehen, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich der Fluggesellschaft mitzuteilen. Ist eine örtlich beauftragte lokale Agentur/Vertretung nicht vorhanden oder nicht erreichbar oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Fluggesellschaft, Transferunternehmen, Hotelier) oder letztendlich an uns, sofern wir Veranstalter der Reise sind. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Verjährungsvorschriften (insb. §§ 195, 199 BGB) sowie die besonderen Anzeige- und Abhilfepflichten nach §§ 651a ff. BGB in der jeweils gültigen Fassung.
Der Reisende ist für die Einhaltung der Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten. Angehörigen anderer Staaten erteilt das jeweilige Konsulat des Ziellandes Auskunft. Allgemeine Hinweise finden Sie auch auf unserer Visa-Informationsseite; diese ersetzt jedoch keine eigenständige Prüfung durch Sie.
11.1 Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art (insbesondere von Buchungsstellen), sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden.
11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
11.3 Versicherungen: Zur Sicherheit des Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
11.4 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11.5 Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung dieser Seite.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unserer Gesellschaft, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Stand 2010